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Enge-Sande - Wildes SH

Ein privat angebotener Platz der in einem Waldstück am Rande des Staatsforstes Langenberger Forst in der nähe der Gemeinde Enge-Sande liegt. Von der Enger-Straße führt ein Wirtschaftsweg hoch in den Wald. Eine kleine Lichtung, umgeben von altem und jungem Baumbestand mit Blick auf Ackerflächen und das Dorf bietet Schutz.

Von der Enger-Straße führt ein Wirtschaftsweg hoch in den Wald. Eine kleine Lichtung, umgeben von altem und jungem Baumbestand mit Blick auf Ackerflächen und das Dorf bietet Schutz.

Es gibt genügend Platz für 2-3 Zelte. 100m entfernt befindet sich ein kleiner Tümpel, der oft auch mal Wasser führt. Auch hier ist das Campen bei Platzmangel in der Lichtung problemlos möglich.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, sanitäre Räume stehen nicht zur Verfügung. Grillen ist nicht erlaubt.

 


 

Frei stehen

 

In Deutschland ist das Parken von Wohnmobilen oder auch Gespannen dort erlaubt, wo es nach der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten ist. Dies kann auch durch Schilder geregelt werden und viele Gemeinden sind da kreativ. Es gilt die Regel das, jedes Schild erst mal Geltung hat, natürlich nur die Schilder die es in der Straßenverkehrsordnung auch gibt.

Am besten ist es daher, für die Stellplatzsuche ausreichend Zeit vor dem Dunkel werden einzuplanen. Übersieht man Schilder kann es passieren, dass es morgens zu unangenehmen Überraschungen kommt und die Ordnungshüter das Wecken übernimmt.

Besonders wichtig ist, dass das Fahrzeug weiterhin zu Verkehrszwecken genutzt wird. Bereits Keile unter dem Wagen sagen was anderes.

Ausgeschlossen ist damit ausdrücklich das Herausstellen von Campingstühlen oder das Ausfahren der Markise. Es ust alles verboten was nach Camping aussieht.

Übrigens darf man auch Waldwege befahren, jedoch nur bis zum ersten Schild und man sollte den Weg nicht verlassen. Also lieber im Weg stehen als in den Wald. Denn der Wald wird teuer. Wer Pech hat wird leider vom Förster geweckt der den Wald meist sehr früh nutzen will. Am besten legt man sich mit den Waldmeistern erst gar nicht an. Die haben zwar wenig zu melden aber viel zu sagen.

Wild Campen

In Deutschland die Rechtslage sehr unübersichtlich. Wer nur biwakiert (also ohne Zelt übernachtet) verstößt in der Regel nicht gegen geltendes Recht. Trotzdem sollte man sich vorab über die genaue Regelung im jeweiligen Bundesland informieren. Wildes Campen ist in Deutschland generell verboten, also nicht nur in Naturschutzgebieten.

Weitere Infos (extern)







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Enge-Sande